AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für WOHLFÜHLBOOTE

Thomas Jähnke, Dorfstraße 46, 14712 Rathenow Ot Semlin

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller durch die o.a. Firma abgeschlossenen Mietverträge für Hausboote. Durch eine Buchung erkennt der Mieter die AGB für sich und sämtliche mitreisenden Personen an.

§1 Mietvertrag

Die verbindliche Erklärung des Buchungswillens des Mieters erfolgt durch eine Onlinebuchung über einen externen Anbieter, über das Buchungsformular auf der Webseite www.wohlfuehlboot.de oder, bei Buchung per Mail, durch Übersendung aller buchungsrelevanten Daten, insbesondere seiner postalischen Adresse für den Mietvertrag. Nach dem Anklicken des Buttons „Verfügbar - Jetzt buchen“ im Buchungsformular auf der Webseite www.wohlfuehlboot.de oder durch Übersendung der Postadresse an den Vermieter per Mail wird der Mieter sofort zahlungs- und bei einer späteren Stornierung sofort stornierungsgebührenpflichtig gem. §4 dieser AGB. Die verbindliche Annahme der Buchung durch den Vermieter erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters und nach Übersendung einer entsprechenden Bestätigungsmail an den Mieter, in der der Vermieter den Zahlungseingang bestätigt und die Buchung explizit annimmt.

Bei Zahlungsverzug hinsichtlich sowohl Anzahlung als auch sämtlicher anderer eingeforderter Zahlungen des Mieters ober bei Verzug der Übersendung angeforderter Unterlagen ist der Vermieter berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Vermieter eine Entschädigung entsprechend den unten aufgeführten Bestimmungen über den „Rücktritt des Charternden“ zu.

Der Vertrag kommt zustande zwischen der Thomas Jähnke und dem namentlich genannten Mieter für bis zu 3 weitere bei der Buchung samt Geburtsdatum und Adresse zu benennende Personen pro gebuchtem Boot. Eine personelle Abweichung der Bootsbelegung sowie eine Weiter- oder Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Thomas Jähnke zulässig.

§2 Pflichten von Thomas Jähnke

Der Bootsvermieter verpflichtet sich, das Hausfloß zum vereinbarten Termin in betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Hausboot besteht nicht. Die Gestellung eines gleichwertigen, anderen als in der Buchungsbestätigung zugesagten Boots ist möglich. Abweichungen hinsichtlich Ausstattung, Ausrüstung und Inventar behält sich der Vermieter vor.

Sofern der Vermieter, auch infolge von Eigenverschulden, nicht in der Lage ist, das gebuchte Hausboot für den gesamten oder einen Teil des Mietzeitraums zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vergleichbaren Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In diesem Fall erhält der Mieter eine Entschädigung in des Mietpreises je versäumtem Miettag. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters, auch für notwendig gewordene alternative Unterbringung während der ausgefallenen Mietzeit, sind ausgeschlossen.

§3a Pflichten des Mieters bei festliegender Miete

Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich mehr als 4 Personen an Bord befinden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter für den Fall, dass er bei der Übergabe Zweifel an der Eignung des Mieters bzw. zur vereinbarungsgemäßen Nutzung eines Hausbootes hat, das Hausboot nicht auszuhändigen. Ein Rückerstattungsanspruch seitens des Charternden besteht insofern nicht. Aufgrund der Bauweise bestimmter Einrichtungen an Bord gilt eine Körpergewichtsgrenze von 110kg je Person.

Das Rauchen, Grillen, offenes Feuer sowie die Nutzung externer Wärmequellen wie bspw. Heizlüfter, Campingkocher, Gas- oder Elektrogrill o.ä. sind an Bord nicht gestattet. Bei dem an Bord im Frischwassertank befindlichen Wasser handelt es sich nicht um Trinkwasser. Personen, die nicht schwimmen können, haben dauerhaft eine der an Bord befindlichen Schwimmwesten zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Hausboot pfleglich zu behandeln. Den Anordnungen des Vermieters und von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

Der Mieter haftet für alle Schäden an Hausboot und Inventar, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Hunde sind ausschließlich auf im Buchungstool speziell gekennzeichneten Booten („Hundeboot“ oder „Wuff-Fühlboot“) zugelassen, diese Boote sind nicht für Allergiker geeignet. Besonders große oder aufgrund (ggf. auch falscher) medialer Berichterstattung als furchteinflößend angesehene Hunde sind an Bord unserer Boote nicht zugelassen. Sofern der Mieter keinen kleinen oder klassischen Familienhund mitbringen möchte, ist er verpflichtet, den Vermieter vor einer Buchung telefonisch zu informieren und dessen Einverständnis einzuholen. Dem Vermieter steht es zu jeder Zeit frei, nach eigenem Ermessen eine Miete zu stornieren / zu beenden, wenn durch einen durch den Mieter mitgebrachter Hund ungebührlicher Aufwand, eine Beeinträchtigung der Hafennachbarn o.ä. erwartbar ist oder eintritt. Vermieter behält sich explizit das Recht vor, eine Miete auch aus anderen, für den Mieter ggf. nicht nachvollziehbaren oder beeinflussbaren Gründen zu beenden. Ein Schadensersatz steht dem Mieter in diesem Fall nicht zu. Für Schäden oder grobe Verschmutzungen, die an Bord verbrachte Tiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Mieter. In Häfen sind Hunde zu jeder Zeit an der Leine zu führen.

Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung gem. Übergabeprotokoll. Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Laken und Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche, Laken und Handtücher sind durch den Mieter mitzubringen.

§3b Pflichten des Mieters bei fahrender Miete

Es müssen sich zu jedem Zeitpunkt, zu dem das Hausfloss bewegt wird, mindestens zwei je mindestens 25 Jahre alte Personen auf dem Hausboot befinden, Unter-25jährige dürfen das Hausboot zu keinem Zeitpunkt führen, andernfalls erlischt jeglicher Versicherungsschutz. Das Boot darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol (es gelten 0,0 Promille) oder anderer die Fahrtauglichkeit einschränkender Drogen oder Medikamente geführt werden. Für das Führen der Boote ist kein Sportbootführerschein vonnöten, der Mieter versichert jedoch, dass er und jeder mindestens 25 Jahre alte Mitreisende, der das Boot führt, gem. der entsprechenden Definitionen von §6 SpFV (Sportbootführerscheinverordnung) nicht körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes untauglich oder unzuverlässig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter für den Fall, dass er bei der Übergabe Zweifel an der Eignung des Mieters bzw. des vorgesehenen Schiffsführers zum vereinbarungsgemäßen Führen eines Hausbootes hat, das Hausboot nicht auszuhändigen. Ein Rückerstattungsanspruch seitens des Charternden besteht insofern nicht. Sofern der Mieter Kinder an Bord bringt, die jünger als 5 Jahre sind, müssen gleichzeitig 3 Erwachsene oder 2 Erwachsene und ein*e Jugendliche*r über 14 Jahre mitreisen, so dass das Kleinkind während aller Manöver sicher beaufsichtigt werden kann.

Für das Befahren von Schleusen und des vom Scharmützelsee zur Schleuse Wendisch Rietz führenden Kanals muss der Mieter gleichzeitig Bootsführer und im Besitz eines seit mindestens 2 Jahren gültigen Sportbootführerschein sein. Desweiteren ist das Schleusen nur mit einer Mindestbesatzung von 3 Erwachsenen je Boot, die sämtlich gem. der entsprechenden Definitionen von §6 SpFV (Sportbootführerscheinverordnung) nicht körperlich und geistig untauglich sein dürfen, gestattet.

Während der Übernahme des Hausfloßes entrichtet der Mieter an den Bootsvermieter eine Kaution in Höhe von 200,- € in bar. Diese dient der Befriedigung jedweder Ansprüche von Thomas Jähnke gegen den Mieter aus dem Mietvertrag oder aus entstandenen Schäden. Die Abrechnung und ggf. Zurückerstattung der Kaution erfolgen in angemessener Frist nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe des Hausfloßes per Überweisung auf ein Konto des Charternden.

Das Rauchen, Grillen, offenes Feuer sowie die Nutzung externer Wärmequellen wie bspw. Heizlüfter, Campingkocher, Gas- oder Elektrogrill o.ä. sind an Bord nicht gestattet. Bei dem an Bord im Frischwassertank befindlichen Wasser handelt es sich nicht um Trinkwasser. Personen, die nicht schwimmen können, haben dauerhaft eine der an Bord befindlichen Schwimmwesten zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Hausboot pfleglich zu behandeln. Den Anordnungen des Vermieters und von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist im Fall einer Gesetzesübertretung den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

Der Mieter haftet für alle Schäden an Hausboot und Inventar, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Es ist dem Mieter untersagt, andere Schiffe abzuschleppen oder zu bergen oder das Hausboot – mit Ausnahme von Gefahr im Verzug - schleppen zu lassen. Es besteht absolutes Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, ein geeigneter und sicherer nächtlicher Liegeplatz ist mit ausreichend Reservezeit (2h) aufzusuchen.

Der Mieter verpflichtet sich, Grundberührungen an Thomas Jähnke sofort zu melden.

Er verpflichtet sich weiterhin, sich mindestens 2x täglich aus kundiger Quelle über die Witterungsverhältnisse sowie Sonnenauf- und untergangszeiten zu informieren. Bei Vorhersage oder Eintritt schlechter Wetterverhältnisse, insbesondere vorhergesagter oder tatsächlichen Wind(böen)geschwindigkeiten ab 15 km/h, Nebel etc., beim Liegen in einem Hafen nicht mehr auszulaufen bzw. unverzüglich den nächstgelegenen Hafen aufzusuchen; anderenfalls erlischt der Versicherungsschutz. Bei Eintritt der o.a. Voraussetzungen handelt es sich aufgrund der grossen Windangriffsfläche, die ein Hausboot bietet (Segeleffekt), um Gefahr in Verzug, so dass zur Abwendung von Gefahren für Leib und Leben sämtliche geeignete, auch private, Steganlagen zum vorübergehenden Liegen genutzt werden dürfen. Das Boot ist in diesem Fall sicher zu vertäuen (sofern möglich unter Inanspruchnahme der Hilfe von kompetentem Personal, bspw. Hafenmeister). Die Nutzung der Ankerstangen ist nicht gestattet, es muss der Wurfanker genutzt werden.

Eine, auch teilweise, Rückerstattung des Mietpreises aufgrund schlechten Wetters ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Mieter durch ein wetterbedingtes Fahrverbot einen, mehrere oder alle Tage seines Mietzeitraums im Hafen verbringen muss, als auch explizit für den Fall, dass schlechtwetterbedingt selbst ein Liegen im Hafen nicht ausreichend sicher ist und der Mieter das Hausboot einen, mehrere oder alle Tage seiner Miete nicht betreten darf.

Die Liegeplätze im Heimathafen werden vom Vermieter nur für Übergabetage von deren Eigentümer angemietet. Der Mieter hat während seiner Mietzeit die Möglichkeit der bevorzugten Optionierung gegenüber Drittparteien, wenn er Vermieter bis 16.00 Uhr eines Tages informiert, dass er für die folgende Nacht einen Liegeplatz im Heimathafen mieten möchte. Ein diesbezüglicher Anspruch besteht seitens des Mieters jedoch nicht. Auch im Heimathafen wird, wie in anderen Häfen, eine Liegeplatzgebühr fällig, die der Mieter zu tragen hat; diese beträgt € 25,- je Nacht und ist vom Mieter direkt beim Hafenmeister zu entrichten. Dies gilt explizit auch für Nächte, die der Mieter aufgrund schlechten Wetters oder anderer nicht durch ihn beeinflussbarer Umstände im Hafen verbringen muss.

Die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zum Führen des Bootes obliegt dem Mieter und Schiffsführer in eigener Verantwortung.

Der Mieter erhält bei Übergabe des Bootes eine Übersicht über das Fahrgebiet, dessen Befahrung der Vermieter gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist die Befahrung sämtlicher Berliner Wasserstrassen mit den Hausbooten nicht gestattet.

Hunde sind ausschließlich auf im Buchungstool speziell gekennzeichneten Booten („Hundeboot“ oder „Wuff-Fühlboot“) zugelassen, diese Boote sind nicht für Allergiker geeignet. Besonders große oder aufgrund (ggf. auch falscher) medialer Berichterstattung als furchteinflößend angesehene Hunde sind an Bord unserer Boote nicht zugelassen. Sofern der Mieter keinen kleinen oder klassischen Familienhund mitbringen möchte, ist er verpflichtet, den Vermieter vor einer Buchung telefonisch zu informieren und dessen Einverständnis einzuholen. Dem Vermieter steht es zu jeder Zeit frei, nach eigenem Ermessen eine Charter zu stornieren / zu beenden, wenn durch einen durch den Charterer mitgebrachter Hund ungebührlicher Aufwand, eine Beeinträchtigung der Hafennachbarn o.ä. erwartbar ist oder eintritt. Vermieter behält sich explizit das Recht vor, eine Charter auch aus anderen, für den Charterer ggf. nicht nachvollziehbaren oder beeinflussbaren Gründen zu beenden. Ein Schadensersatz steht dem Charterer in diesem Fall nicht zu. Für Schäden oder grobe Verschmutzungen, die an Bord verbrachte Tiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer. In Häfen sind Hunde zu jeder Zeit an der Leine zu führen.

Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung gem. Übergabeprotokoll. Das Hausboot wird mit ausreichend Treibstoff- u. Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet. Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Laken und Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche, Laken und Handtücher sind durch den Mieter mitzubringen.

§4 Rücktritt des Mieters, Umbuchung

Nach dem Anklicken des Buttons „Verfügbar - Jetzt buchen“ im Buchungsformular auf der Webseite www.wohlfuehlboot.de oder durch Übersendung der Postadresse an den Vermieter per Mail wird der Mieter sofort zahlungs- und bei einer späteren Stornierung sofort stornierungsgebührenpflichtig. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurückzutreten. Erreicht diese Erklärung den Vermieter

Eine Rückerstattung des Mietpreises seitens Thomas Jähnke über die sich aus der o.a. Aufstellung ergebenden Differenzen hinaus, auch aufgrund von schwerer Erkrankung o.ä., wird hiermit explizit ausgeschlossen. Für den Rücktritt aus diesen, gesundheitlichen, privaten oder sonstigen Gründen rät Thomas Jähnke mithin dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen freier Wahl. Gern sind wir bei der Suche eines passenden Anbieters behilflich.

Sollte seitens des Mieters eine Umbuchung auf einen anderen Termin vonnöten werden, so werden wir uns bemühen, im Rahmen freier Kapazitäten ein Angebot zu unterbreiten. Voraussetzung ist, dass der Wunsch zum Umbuchen mindestens 4 Monate vor dem geplanten Reiseantritt schriftlich bei uns eingeht, so dass wir ausreichend Zeit zur Neubelegung des freiwerdenden Termins erhalten. Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben.

Ein 14tägiges gesetzliches Widerrufrecht ab Buchung besteht nicht, da es sich bei Hausbootvermietung um eine Reise- / Unterkunftsleistung handelt.

§5 Zahlungsmodalitäten

Der Mietpreis wird in zwei Raten erhoben. Anzahlung (25%) fällig bei Buchung (Zahlungsfrist: Geldeingang spätestens 3 Werktage nach Buchung), Restzahlung (75%) fällig 42 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung weniger als 42 Tage vor Reiseantritt wird der Gesamtpreis (100%) sofort bei Buchung fällig.

Neben dem Charterpreis werden einmalige Kosten für die Endreinigung in Höhe von € 50,00 fällig. Diese sowie, bei fahrender Vermietung, die Kosten für verbrauchtes Benzin (2,50 € je Liter, inkl. Handlingkosten) werden nach Rückgabe berechnet. Gas wird kostenfrei gestellt.

§6 Übergabe und Rücknahme des Hausbootes

Die Übergabe des Hausbootes an den Mieter erfolgt entsprechend den Festlegungen in der Auftragsbestätigung oder bei ggf. notwendiger zeitlicher Anpassung seitens des Vermieters zu den vorab per Mail mitgeteilten Zeiten. Diese Zeiten kann der Vermieter im Bedarfsfall jederzeit bis zum ersten Miettag, auch kurzfristig, ändern.

Die Rückgabe des Hausbootes hat in besenreinem Zustand und mit gespültem Geschirr verbindlich zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen oder zu einem später vom Vermieter festgelegten Termin am vereinbarten Ort zu erfolgen. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln), behält sich der Vermieter das Erheben einer zusätzlichen Reinigungsgebühr vor.

Da andernfalls ein ordnungsgemäßer Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann, ist eine pünktliche Rückgabe des Hausbootes essentiell wichtig. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pauschalisiert folgende Vertragsstrafen:

Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Motors, des Hausbootes sowie seiner Einrichtung vor. Zustand des Hausbootes und Motors, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.

Für vom Mieter zu vertretenden Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vermieter nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Mieter zu vertretenden Mängel oder Schäden verschwiegen worden sind. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verpflichtet sich der Mieter zusätzlich zur o.a. Vertragsstrafe zur Fortzahlung des Mietpreises (1/6 des Wochenmietpreises pro 24h Überschreitung ab 31 Minuten Verspätung bei der Rückgabe) sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verloren gehen, haftet der Mieter für den gesamten entstandenen Schaden.

§7 Während der Mietzeit auftretende Mängel, Unfälle, Schäden

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung von Hausboot oder Ausrüstung hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht, ein Schadensprotokoll zur Dokumentation des Unfalls/Schadens gemäß Anleitung auszufüllen. Der Mieter hat gemäß Anweisung des Vermieters so zu handeln (z.B. zum Standort zurückzukehren), dass eine Reparatur rechtzeitig vor der nächsten Vermietung durchgeführt werden kann. Bei Nichtbefolgung haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (insbesondere für Mietausfälle oder Schadenersatzpflicht).

Nach Meldung an den Vermieter werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch Thomas Jähnke durchgeführt. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen / Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Hausboot durch eine durch den Vermieter zu vertretende Störung für mindestens 24 Stunden in erheblichem Maße nicht genutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 24 Stunden - ab Eingang der Meldung bei dThomas Jähnke – oder Beeinträchtigungen nicht erheblichen Maßes begründen keinen Schadensersatzanspruch.

Einsätze des mobilen Service, die wegen vom Mieter oder seiner Crew verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und / oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu nutzen. Den Vorschriften/Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstiger Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich, beim Bewegen des Hausbootes mindestens zwei 25jährige sowie zu jeder Zeit insgesamt höchstens 4 Personen an Bord zu haben sowie keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist generell nicht erlaubt, das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den hieraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. Wird die Antriebschraube des Motors (Propeller) beschädigt, muss diese in der Regel ausgetauscht werden. Der Vercharterer berechnet in diesem Fall inkl. Montageleistung pauschal 300,00 €.

§8 Versicherungen

Unsere Hausboote sind vollkaskoversichert. Im Falle von am Hausboot durch den Mieter oder eine Begleitperson verursachten Schäden haftet der Mieter im Rahmen einer Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von 1.500,- € pro Schadensfall. Diese Selbstbeteiligung kann im Zuge der Buchung kostenpflichtig reduziert werden. Für Schäden, die Mieter oder Begleitpersonen vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursachen, entfällt die Haftungsbegrenzung für den Mieter. Der Mieter haftet in diesen Fällen für den am Hausboot eingetretenen Schaden in voller Höhe. Die von Thomas Jähnke abgeschlossene Kaskoversicherung haftet nicht für Personenschäden des Mieters oder der Begleitpersonen. Ebensowenig tritt die Versicherung für Schäden oder den Verlust an mitgebrachten Gegenständen oder zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen ein.

Bei fahrender Vermietung im Mietvertrag eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung des Mieters für von ihm verursachte Personen- und/oder Sachschäden, wobei die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen ist. Im Falle eines für eine dritte Partei verursachten Schadens haftet der Schadensverursacher mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) in einer Höhe bis zu 1.500,- € pro Schadensfall. Zur Reduzierung dieses Haftungsrisikos rät der Vermieter dem Mieter hiermit dringend zum Abschluss einer persönlichen (Skipper)haftpflichtversicherung. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden entfällt die Haftungsbegrenzung für den Schadensverursacher. Der Schadensverursacher haftet in diesen Fällen für den eingetretenen Drittschaden in voller Höhe. Von der Haftpflichtversicherung nicht umfasst und ausgeschlossen sind Schäden, die der Schadensverursacher selbst, der Mieter und an der Miete teilnehmende Personen erleiden. Geldstrafen und Bußgelder werden von der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht umfasst. Die in dem Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer von dem Charterer für sich und seine Mitreisenden abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung. Die von Thomas Jähnke abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftet nur, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Mieter verpflichtet, durch eigene schriftliche Erklärung zu versichern, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Beruht dies darauf, dass der private Haftpflichtversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Versicherers vorzulegen.

§9 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Datenschutz, FAQ

Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Fredersdorf-Vogelsdorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt (es erfolgt keine Weitergabe an Dritte) und dienen zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

Die auf der Seite www.wohlfuehlboot.de aufgeführten Antworten auf die FAQ sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB, der Kunde bestätigt, auch diese gelesen und verstanden zu haben. Bei ggf. konfligierenden Aussagen zwischen AGB und FAQ-Antworten gelten diejenigen in den AGB.

Stand: 05/2022